Für die Durchführung einer Femto-LASIK ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Ab dem 45. Lebensjahr nimmt die Lesefähigkeit zunehmend ab (Altersweitsichtigkeit). Daher kann es nach einer Korrektur der Fehlsichtigkeit notwendig sein eine Lesebrille zu tragen. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für eine Linsentrübung (Katarakt = grauer Star), so dass hier andere operative Verfahren (Entfernung der trüben Linse und Einsetzen einer Kunstlinse) zur Behebung der bestehenden Fehlsichtigkeit in Erwägung gezogen werden können.